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Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Zucht- und Nutztiere)

Sachsen 99003009012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003009012002

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Zucht- und Nutztiere)

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Zucht- und Nutztiere)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union und bei der Einreise in Drittländer wird die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung verlangt, die vor Antritt des Transportes ausgestellt werden muss.

Volltext

Anzeige von Tierausstellungen nach § 4 Tollwutverordnung; Anzeige von Viehausstellungen nach § 4 Viehverkehrsverordnung

Beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union und bei der Einreise in Drittländer wird die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung verlangt, die vor Antritt des Transportes ausgestellt werden muss.

Bei der Einfuhr von Tieren gelten die Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Für die Ausfuhr sind mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte oder von Drittländern übermittelte Bescheinigungen zu verwenden. Die Bestimmungen, die für Ihr individuelles Anliegen gelten, erfragen Sie deswegen bitte über den Einheitlichen Ansprechpartner (nur für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag benötigen Sie

  • einen von Ihnen schriftlich formulierten Antrag auf die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung sowie
  • den Vordruck einer Gesundheitsbescheinigung für Länder, für die keine abgestimmten Bescheinigungen vorliegen.

Voraussetzungen

keine

Kosten

  • EUR 25,00 bis EUR 140,00

Hinweis: Die Kosten steigen, wenn Sie Ihr Tier vor Ort untersuchen lassen.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner (nur bei gewerblichen Anfragen) oder zum zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf.
  • Machen Sie detaillierte Angaben zum geplanten Transport (Zieland, Zielort, Zweck etc.).
  • Die Behörde recherchiert die gesundheitlichen Voraussetzungen des Ziellandes und prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
  • Erst danach erfolgt die Untersuchung des Tieres.
  • Erfüllt Ihr Tier die geforderten Voraussetzungen, wird Ihnen die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden