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Abschlüsse von Fachschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR (Einzelfälle), Anerkennung beantragen

Sachsen 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000

Leistungsbezeichnung

Abschlüsse von Fachschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR (Einzelfälle), Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abschlüsse von Fachschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR (Einzelfälle), Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in Sachsen weiter. Auf Antrag und nach dessen Prüfung erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde in Einzelfällen einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss oder informiert über die Vergleichbarkeit.

Volltext

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in Sachsen weiter. Auf Antrag und nach dessen Prüfung erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde in Einzelfällen einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss oder informiert über die Vergleichbarkeit.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

Voraussetzungen

­

Kosten

Über die anfallenden Gebühren informiert Sie das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und lassen Sie sich beraten.

  • Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags und der Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder eine Information über die Vergleichbarkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden