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Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen

Sachsen 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000

Leistungsbezeichnung

Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

Volltext

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Abschlüsse der Militärischen Fachschule der DDR eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Fachschulabschluss im Fachbereich Technik.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für die Anerkennung Ihres Abschlusses eingereicht werden müssen, erfahren Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs.

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind jedenfalls folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

Voraussetzungen

  ­

Kosten

Über anfallende Gebühren und Kosten informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung, auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag beim Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Fachschulabschluss im Fachbereich Technik erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

         -

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden