Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
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- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.