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Abschlüsse von Fachschulen sowie von kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR, Anerkennung beantragen

Sachsen 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000

Leistungsbezeichnung

Abschlüsse von Fachschulen sowie von kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR, Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abschlüsse von Fachschulen sowie von kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR, Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde für folgende Abschlüsse eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss:

Volltext

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde für folgende Abschlüsse eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss:

  • Technische Assistenten*
  • Ingenieurpädagogen / Ökonompädagogen / Medizinpädagogen
  • kirchliche und sonstige öffentliche Ausbildungsabschlüsse

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (z.B. Eheurkunde)
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
  • ggf. Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

Voraussetzungen

Gleichwertigkeit des Abschlusses / Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss

Kosten

Über die anfallenden Gebühren informiert Sie der Standort Chemnitz des Landesamtes für Schule und Bildung.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Standort Chemnitz des Landesamtes für Schule und Bildung auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag beim Landesamt für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bzw. Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, Einzelheiten entnehmen Sie dem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden