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Krebs-Früherkennungsuntersuchung

Sachsen 99003027058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003027058000

Leistungsbezeichnung

Krebs-Früherkennungsuntersuchung

Leistungsbezeichnung II

Krebs-Früherkennungsuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Frauen haben frühestens von Beginn des 20. Lebensjahres an Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Männer frühestens von Beginn des 45. Lebensjahres an.

Volltext

Frauen haben frühestens von Beginn des 20. Lebensjahres an Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Männer frühestens von Beginn des 45. Lebensjahres an.

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

  • ab dem Alter von 20 Jahren:
    • jährliche Genitalbereichsuntersuchung
    • gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen)
    • Inspektion des Gebärmuttermundes
    • Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
    • gynäkologische Tastuntersuchung
    • Beratung
  • ab dem Alter von 30 Jahren ergänzend: jährliche Brust- und Hautuntersuchung
    • gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen oder Beschwerden der Haut und der Brust)
    • Abtasten der Brüste und der dazugehörigen Lymphknoten
    • Anleitung zur Brustselbstuntersuchung
    • Inspektion der Haut und unklarer Hautveränderungen
  • ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 69. Lebensjahr: alle zwei Jahre Mammografie-Screening
  • ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
    • Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
    • Abtasten des Enddarms
    • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
  • ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer

  • ab dem Alter von 35 Jahren: Hautuntersuchung
  • ab dem Alter von 45 Jahren: Prostata- und Genitaluntersuchung
    • gezielte Befragung
    • Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus, Tastuntersuchung von Hoden, Penis und Lymphknoten der Leisten
    • Betrachtung der gesamten Haut (im Rahmen der Prostatauntersuchung)
  • ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
    • Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
    • Abtasten des Enddarms
    • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
  • ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre

Hinweis: Andere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (zum Beispiel gezielte Hautinspektion beim Dermatologen, Mammografie vor 50, Messung des Augeninnendrucks) müssen Sie gegebenenfalls selbst bezahlen, wenn es sich um reine Früherkennungsmaßnahmen handelt und sie nicht zur Abklärung eines Erkrankungsverdachts durchgeführt werden.

Wenn in der Eigenbeobachtung Auffälligkeiten auftreten, auch zwischen den Untersuchungsintervallen (zum Beispiel Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl), sollten Sie sich unverzüglich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Verbindung setzen.

Erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Früherkennung von Krankheiten, die wirksam behandelt werden können.
  • Das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten ist durch diagnostische Maßnahmen erfassbar.
  • Die Krankheitszeichen können medizinisch-technisch genügend eindeutig erfasst werden.
  • Es sind genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.

Kosten

gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungskosten bei:

  • gesetzlich Krankenversicherten: keine
  • privat Krankenversicherten: in der Regel keine

Verfahrensablauf

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Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden