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Verdacht auf Impfschadensfall melden

Sachsen 99005044261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005044261000

Leistungsbezeichnung

Verdacht auf Impfschadensfall melden

Leistungsbezeichnung II

Verdacht auf Impfschadensfall melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

In manchen Fällen treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen als Impfreaktion des Körpers auf, wie beispielsweise Schwellungen an der Injektionsstelle oder leichtes Fieber. Gehen die Reaktionen aber über das übliche Ausmaß hinaus, so ist sofort ein Arzt* (möglichst der impfende Arzt) zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Volltext

In manchen Fällen treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen als Impfreaktion des Körpers auf, wie beispielsweise Schwellungen an der Injektionsstelle oder leichtes Fieber. Gehen die Reaktionen aber über das übliche Ausmaß hinaus, so ist sofort ein Arzt* (möglichst der impfende Arzt) zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

Bitte benutzen Sie die Formulare in den "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommision beim Auftreten von atypischen Impfverläufen" (Bericht über Verdachtsfälle und Ergänzungsbogen).

Voraussetzungen

Kurzzeitig vorübergehende Lokas- und Allgemeinreaktionen des Körpers auf eine Impfung gehen über das normale Ausmaß hinaus.

Die Reaktionen des Körpers auf die Impfung sind unterschiedlich. Einige Beispiele einer Reaktion im normalen Ausmaß sind:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" (ein bis drei Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die über die oben aufgeführten hinausgehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
  • Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen sowie der "Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachtes auf Impfkomplikation" der Sächsischen Impfkommission verwendet werden.
  • Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eine Versorgung bei Impfschaden beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

 

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden