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Sozialpass beantragen

Sachsen 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000

Leistungsbezeichnung

Sozialpass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sozialpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

Teaser

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Volltext

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt

Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden