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Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen

Sachsen 99064001080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064001080000

Leistungsbezeichnung

Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen

Leistungsbezeichnung II

Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Volltext

Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Mit Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR seit 17.06.2021 vom Bundesarchiv weiter erschlossen und verwaltet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde

bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:

  • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
  • Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen

bei Verwandten dritten Grades außerdem:

  • Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
  • berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
  • überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt

Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.

Kosten

Auskunft / Einsicht

  • für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
  • für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
  • Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.

  • Den Antragsvordruck beziehen Sie online über das BStU-Internetportal (Formulare-Link in Amt24).
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen persönlich oder schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv ein (siehe –> Zuständige Stelle).
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.

Online-Antrag

Für die Antragstellung benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • die "AusweisApp2"
  • Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen der Nachweise

Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten auf der Internetplattform des Bundesarchivs.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.

Bearbeitungsdauer

  • erste Auskunft: innerhalb eines halben Jahres

Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

Frist

   

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

     

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden