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Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen

Sachsen 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000

Leistungsbezeichnung

Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Volltext

Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.

Weitere Nachweise und Unterlagen:

  • Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.

Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.

Voraussetzungen

  ­

Kosten

Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00

Verfahrensablauf

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können

  • per Fax,
  • per Post zugesandt bzw.
  • persönlich abgegeben werden oder
  • per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden