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Kriegsopferfürsorge beantragen

Sachsen 99076006080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076006080000

Leistungsbezeichnung

Kriegsopferfürsorge beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kriegsopferfürsorge beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

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Teaser

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Volltext

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf Antrag als gesundheitlich beeinträchtigte Person (Beschädigte/r), wenn Sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben. [...]

Als Beschädigte/r erhalten Sie ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten beziehungsweise vor der Schädigung bestritten haben. Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie Hinterbliebene/r von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Leistungsberechtigte sind vor allem

  • Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen
  • Opfer von Gewalttaten
  • Wehrdienstbeschädigte
  • Zivildienstbeschädigte
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR
  • Impfgeschädigte

sowie jeweils deren Hinterbliebenen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen [...]

Sie sind:

  • gesundheitlich beeinträchtigt und erhalten
    • Grundrente nach § 31 BVG oder
    • Haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
  • Hinterbliebener eines Beschädigten oder
  • Familienangehöriger eines Beschädigten.

Bedürftigkeit

Sie sind infolge der Schädigung nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden