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Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)

Sachsen 99131014000000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131014000000

Leistungsbezeichnung

Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)

Leistungsbezeichnung II

Berufliche Bildung, überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft (ÜbA) (ESF)

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

Volltext

Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

Was wird gefördert?

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung

  • der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft 
  • in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen 

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

Höhe
ab 01.08.2020:

  • Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
  • Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

für die Auszahlung

  • Auszahlungsantrag
  • Anwesenheitslisten pro Lehrgang
  • Nachweis der Unterbringung von Teilnehmern pro Lehrgangswoche

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte: Träger der Ausbildungsmaßnahme

  • natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Zielgruppe: Auszubildende in land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufen im Freistaat Sachsen.

Weitere Voraussetzungen

  • der Ausbildungsvertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 BBiG eingetragen
  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • geförderter Inhalt entsprechend der Ausbildungsordnung und vom Berufsbildungsausschuss beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beschlossen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nutzen.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen, getrennt nach Zuordnung der Ausbildungsstätte des Auszubildenden zu den Regionen (stärker entwickelte Region / Übergangsregion).
  • Die Anträge reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese leitet die Anträge nach Vorprüfung der SAB zu.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Die Auszahlung beantragen Sie bei der SAB mit dem vorgesehenen Formular und den erforderlichen Belegen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Bearbeitungsdauer

bis zu sechs Wochen

Frist

  • Antragstellung: nach Vertragsschluss oder Ausbildungsbeginn möglich 
  • Verwendungsnachweis: spätestens einen Monat nach Abschluss des Vorhabens

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Förderregionen im Freistaat Sachsen

  • Stärker Entwickelte Region = Direktionsbezirk Leipzig und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Döbeln
  • Übergangsregion = Direktionsbezirke Chemnitz und Dresden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden