Berufliche Bildung, Berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten (ESF-JobPerspektive Sachsen)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 I der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415
Hinweis: Derzeit ist die Antragstellung nicht möglich. Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind in den Förderbausteinen geregelt, die die SAB zurzeit erarbeitet. Sobald alle Voraussetzungen geschaffen sind, finden Sie im Serviceportal Amt24 detaillierte Informationen über das Förderverfahren und die Antragsformulare.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Vermittlung von Qualifikationen, die auf dem regionalen Arbeitsmarkt gefragt sind.
Die Vorhaben können insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
- theoretische und praktische Qualifizierungsbestandteile
- Arbeitserprobungen und Praktika in Unternehmen und Einrichtungen auf dem ersten Arbeitsmarkt
- ergänzende Betreuung
- Aktivitäten zur Vermittlung der Teilnehmer in Arbeit ergänzend zum gesetzlichen Auftrag der Arbeitsverwaltung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Antragsberechtigte
- Träger der Qualifizierungsmaßnahme (juristische Personen und Personenvereinigungen)
Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich, sie wird nach Aufforderung oder nach Stichtagen erfolgen. Informationen zum Ablauf des Förderverfahrens und Antragsformulare zum neuen Förderprogramm erhalten Sie zu gegebener Zeit auf dieser Seite.
Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.