Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen

Sachsen 99093024001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093024001000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Volltext

Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Erforderliche Unterlagen

  • Zertifikat eines mit Erfolg abgeschlossenen Grundlehrgangs zur Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
  • Zertifikate zur Messgenauigkeit der Kontrolltechnik

Voraussetzungen

  • geschultes Kontrollpersonal
  • geeignete Prüf- und Messtechnik

Kosten

EUR 168,00 bis EUR 774,00 (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
  • Fügen Sie aussagekräftige Nachweise bei, die die Voraussetzungen für eine amtliche Anerkennung belegen.
  • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und führt eine Vorortbesichtigung durch. Diese kann mit einer praktischen Gerätprüfung verbunden sein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die zuständige Stelle einen Anerkennungsbescheid. Die anerkannte Kontrollwerkstatt erhält zudem eine Hoftafel als Kennzeichen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden