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Jägerprüfung, Zulassung beantragen

Sachsen 99067003007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007000

Leistungsbezeichnung

Jägerprüfung, Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jägerprüfung, Zulassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Bevor Ihnen erstmals ein Jagdschein ausgestellt werden kann, müssen Sie die Jägerprüfung bestehen. Die theoretische und praktische Ausbildung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie im Freistaat Sachsen zur Prüfung zugelassen werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Falknerprüfung getrennt oder in Verbindung mit der Jägerprüfung abzulegen.

Volltext

Bevor Ihnen erstmals ein Jagdschein ausgestellt werden kann, müssen Sie die Jägerprüfung bestehen. Die theoretische und praktische Ausbildung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie im Freistaat Sachsen zur Prüfung zugelassen werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Falknerprüfung getrennt oder in Verbindung mit der Jägerprüfung abzulegen.

Jägerprüfung – Inhalte

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung (entfällt bei Falknerei). In der Prüfung weisen Sie ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nach

Jagdkunde:

  • Tierarten
  • Wildbiologie, Wildökologie
  • Jagdbetrieb einschließlich Jagdhundewesen
  • Wildschadensverhütung
  • Land- und Waldbau
  • Naturschutz und Biotoppflege

Waffenkunde:

  • Waffenrecht
  • Waffentechnik
  • Führen von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen

Verbraucherschutz:

  • Wildbrethygiene
  • Wildkrankheiten
  • Wildverwertung

Recht:

  • Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
  • Tierschutzrecht
  • weitere einschlägige Rechtsbereiche

Mangelhafte Leistungen bei der Schießprüfung lassen sich durch gute Ergebnisse in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichen. Bestehen Sie die Prüfung nicht, können Sie diese beziehungsweise die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass (Kopie) oder aktuelle Meldebestätigung
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der bestandenen Jäger-/Falknerausbildung

Voraussetzungen

  • Nachweis über den Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden eines anerkannten Ausbildungslehrgangs
  • Führungszeugnis
  • bei Minderjährigen (Mindestalter bei Meldeschluss 15 Jahre): schriftliche Einverständniserklärung der Eltern / der vertretungsberechtigten Person

Kosten

  • Zulassung: EUR 20,00
  • Prüfungsgebühr (Gebührenrahmen): EUR 115,00 bis 445,00 (bei Wiederholung von Prüfungsteilen anteilig)

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich zunächst bei der Jagdbehörde (–> Zuständige Stelle) über die aktuellen Prüfungstermine.

Zur Jägerprüfung können Sie sich je nach Vorgaben der Jagdbehörde mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online anmelden. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Online-Antrag

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, übermitteln Sie der zuständigen Stelle Ihre schriftliche Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldung zur Jägerprüfung: spätestens sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für Bewerber, die vor dem 01.04.1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden