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Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Sachsen 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 23a Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
  • § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
  • § 54 BMG – Bußgeldvorschriften

Teaser

Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Volltext

Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Tipp: Nehmen Sie Ihre Personaldokumente mit, um diese gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug
  • Sorgerechtserklärung (Einverständniserklärung) oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung müssen Sie persönlich in der Behörde erscheinen. Ebenso können Sie auch eine andere geeignete Person für die Anmeldung bevollmächtigen (Vorlage schriftliche Vollmacht).

  • Die Daten werden direkt erhoben, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
  • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
  • Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:
    • einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • ein De-Mail-Konto oder
    • eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann.

Rechtsbehelf

Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden