Handwerksrolle, Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung mitteilen
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- § 16 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO)
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.