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Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sachsen 99063016006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063016006000

Leistungsbezeichnung

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage beginnen können.

Volltext

Sie haben die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage beginnen können.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Antrag auf Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Zulassung darlegen.

Kosten

  • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
  • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

Verfahrensablauf

 Die Zulassung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

  • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung der Zulassung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
  • Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
  • Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
  • Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
  • Klage (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden