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Öffentliche Veranstaltung anzeigen

Sachsen 99050032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050032000000

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Veranstaltung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Öffentliche Veranstaltung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 2 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie das ab einer Besucherzahl von 200 beim Ordnungsamt anzeigen. Das Ordnungsamt fungiert als Servicestelle, so dass Sie nicht einzeln alle zuständigen Ämter aufsuchen müssen. Ihre Anzeige wird im Ordnungsamt geprüft und alle Fachbehörden einbezogen.

Bei Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich ein Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung nach § 18 SächsStrG beim Tiefbauamt zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige über die geplante Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung; Original
Lageplan mit Maßangaben; Kopie; Es muss erkennbar sein, wohin bauliche Anlagen (Stände, Bühne, Bestuhlung, etc.) gestellt werden sollen.
Veranstaltungskonzeption; Kopie; Es muss deutlich werden, was, wann, wie lange, wo, durch wen und wie etwas durchgeführt wird.
Ordnereinsatzplan; Kopie; Je nach Art der Veranstaltung erforderlich.
Nachweis der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung *; Kopie; Der Nachweis soll abhängig von der Art der Veranstaltung erfolgen.
Miet-/ Überlassungsvertrag *; Kopie; Nur erforderlich bei Nutzung fremder Flächen oder Gebäude.
Als unterstützendes Werkzeug zur fakultativen Sicherheitsbewertung ihrer Veranstaltung steht Ihnen unter Downloads die Datei "Bewertung der Veranstaltung" zur Verfügung. Für die Nutzung benötigen Sie MS Excel.
Bei Anwendungsproblemen erhalten Sie gern Unterstützung in einem persönlichen Termin im Ordnungsamt.

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 20,00 Euro
Kosten (maximal): 750,00 Euro

Beschreibung:
entsprechend dem Verwaltungsaufwand

Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3146
  • Fax: 0371 488-3291

Für Veranstaltungen im Rahmen der Kulturhauptstadt und Großveranstaltungen:
  • Telefon: 0371 488-3164

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden