Öffentliche Veranstaltung anzeigen
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Fachlich freigegeben durch
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- § 2 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie das ab einer Besucherzahl von 200 beim Ordnungsamt anzeigen. Das Ordnungsamt fungiert als Servicestelle, so dass Sie nicht einzeln alle zuständigen Ämter aufsuchen müssen. Ihre Anzeige wird im Ordnungsamt geprüft und alle Fachbehörden einbezogen.Bei Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich ein Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung nach § 18 SächsStrG beim Tiefbauamt zu stellen.
Anzeige über die geplante Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung; Original
Lageplan mit Maßangaben; Kopie; Es muss erkennbar sein, wohin bauliche Anlagen (Stände, Bühne, Bestuhlung, etc.) gestellt werden sollen.
Veranstaltungskonzeption; Kopie; Es muss deutlich werden, was, wann, wie lange, wo, durch wen und wie etwas durchgeführt wird.
Ordnereinsatzplan; Kopie; Je nach Art der Veranstaltung erforderlich.
Nachweis der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung *; Kopie; Der Nachweis soll abhängig von der Art der Veranstaltung erfolgen.
Miet-/ Überlassungsvertrag *; Kopie; Nur erforderlich bei Nutzung fremder Flächen oder Gebäude.
Als unterstützendes Werkzeug zur fakultativen Sicherheitsbewertung ihrer Veranstaltung steht Ihnen unter Downloads die Datei "Bewertung der Veranstaltung" zur Verfügung. Für die Nutzung benötigen Sie MS Excel.
Bei Anwendungsproblemen erhalten Sie gern Unterstützung in einem persönlichen Termin im Ordnungsamt.
Lageplan mit Maßangaben; Kopie; Es muss erkennbar sein, wohin bauliche Anlagen (Stände, Bühne, Bestuhlung, etc.) gestellt werden sollen.
Veranstaltungskonzeption; Kopie; Es muss deutlich werden, was, wann, wie lange, wo, durch wen und wie etwas durchgeführt wird.
Ordnereinsatzplan; Kopie; Je nach Art der Veranstaltung erforderlich.
Nachweis der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung *; Kopie; Der Nachweis soll abhängig von der Art der Veranstaltung erfolgen.
Miet-/ Überlassungsvertrag *; Kopie; Nur erforderlich bei Nutzung fremder Flächen oder Gebäude.
Als unterstützendes Werkzeug zur fakultativen Sicherheitsbewertung ihrer Veranstaltung steht Ihnen unter Downloads die Datei "Bewertung der Veranstaltung" zur Verfügung. Für die Nutzung benötigen Sie MS Excel.
Bei Anwendungsproblemen erhalten Sie gern Unterstützung in einem persönlichen Termin im Ordnungsamt.
Kosten (minimal): 20,00 Euro
Kosten (maximal): 750,00 Euro
Beschreibung:
entsprechend dem Verwaltungsaufwand
Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3146
- Fax: 0371 488-3291
Für Veranstaltungen im Rahmen der Kulturhauptstadt und Großveranstaltungen:
- Telefon: 0371 488-3164