Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen
Inhalt
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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Leistungsbeschreibung
Wenn auf dem Grundstück nicht genug Platz ist, kann es sein, dass Sie für das Einrichten einer Baustelle oder für die Lagerung von Baumaterialien oder zum Aufstellen eines Gerüstes Straßenfläche mit benutzen müssen.Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung.
Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, kann die Verkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen.
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO; Original
Lageplan/ Skizze; Kopie
Lageplan/ Skizze; Kopie
Für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung kann gemäß Gebührenordnung eine Verwaltungsgebühr im Rahmen zwischen 10,20 Euro und 746,00 Euro erhoben werden.
Rechtsgrundlage:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zahlungsweise:
Rechtsgrundlage:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de