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Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen

Sachsen 99108012005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005001

Leistungsbezeichnung

Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen

Leistungsbezeichnung II

Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Belegung von Verkehrsraum beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • §§ 45 und 46 StVO

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wenn auf dem Grundstück nicht genug Platz ist, kann es sein, dass Sie für das Einrichten einer Baustelle oder für die Lagerung von Baumaterialien oder zum Aufstellen eines Gerüstes Straßenfläche mit benutzen müssen.
Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung.
Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, kann die Verkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO; Original
Lageplan/ Skizze; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

Für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung kann gemäß Gebührenordnung eine Verwaltungsgebühr im Rahmen zwischen 10,20 Euro und 746,00 Euro erhoben werden.

Rechtsgrundlage:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zahlungsweise:

  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 115
  • E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden