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Versteigerung anzeigen

Sachsen 99050057080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050057080000

Leistungsbezeichnung

Versteigerung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Versteigerung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 34 b Abs. 8 GewO
  • § 3 VerstV

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer eine Versteigerung in der Stadt Chemnitz durchführen will, muss diese der zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer anzeigen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Auf Versteigerungen im Reisegewerbe findet § 56 a Abs. 2 der Gewerbeordnung keine Anwendung.

Erforderliche Unterlagen

Versteigerungsanzeige; Original
Erlaubnis nach § 34b Abs. 1; Kopie beglaubigt
Anmeldebescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO; Kopie beglaubigt
Versteigerungsauftrag; Kopie beglaubigt
Eidesstattliche Versicherung; Original; Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3231
  • Telefon: 0371 488-3111
  • Telefon: 0371 488-3217
  • Fax: 0371 488-3199

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden