Versteigerung anzeigen
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- § 34 b Abs. 8 GewO
- § 3 VerstV
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Wer eine Versteigerung in der Stadt Chemnitz durchführen will, muss diese der zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer anzeigen.Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Auf Versteigerungen im Reisegewerbe findet § 56 a Abs. 2 der Gewerbeordnung keine Anwendung.
Versteigerungsanzeige; Original
Erlaubnis nach § 34b Abs. 1; Kopie beglaubigt
Anmeldebescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO; Kopie beglaubigt
Versteigerungsauftrag; Kopie beglaubigt
Eidesstattliche Versicherung; Original; Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Erlaubnis nach § 34b Abs. 1; Kopie beglaubigt
Anmeldebescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO; Kopie beglaubigt
Versteigerungsauftrag; Kopie beglaubigt
Eidesstattliche Versicherung; Original; Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3231
- Telefon: 0371 488-3111
- Telefon: 0371 488-3217
- Fax: 0371 488-3199