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Versteigerung von Fundsachen

Sachsen 99089017220000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089017220000

Leistungsbezeichnung

Versteigerung von Fundsachen

Leistungsbezeichnung II

Versteigerung von Fundsachen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 979 i.V.m. § 935 BGB

Teaser

Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden.

Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt und auf https://www.chemnitz.de/ öffentlich bekannt gemacht.

Die zu versteigernden Gegenstände sowie die Einstiegsgebote werden auf https://www.chemnitz.de/ veröffentlicht.

Es werden nur Gegenstände versteigert, die länger als 6 Monate aufbewahrt und die nicht vom Eigentümer abgeholt wurden.

Für die Teilnahme an der Versteigerung ist keine Reservierung oder Anmeldung erforderlich.

Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert. Technische Geräte sind nicht geprüft. Mobiltelefone werden jedoch vor der Versteigerung auf den Werkszustand zurückgesetzt und alle persönlichen Daten gelöscht. Rückgaben oder Reklamationen sind nicht möglich.

Der Ersteigerer muss die Gegenstände sofort bar bezahlen und nach der Versteigerung mitnehmen.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden.

Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt und auf https://www.chemnitz.de/ öffentlich bekannt gemacht.

Die zu versteigernden Gegenstände sowie die Einstiegsgebote werden auf https://www.chemnitz.de/ veröffentlicht.

Es werden nur Gegenstände versteigert, die länger als 6 Monate aufbewahrt und die nicht vom Eigentümer abgeholt wurden.

Für die Teilnahme an der Versteigerung ist keine Reservierung oder Anmeldung erforderlich.

Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert. Technische Geräte sind nicht geprüft. Mobiltelefone werden jedoch vor der Versteigerung auf den Werkszustand zurückgesetzt und alle persönlichen Daten gelöscht. Rückgaben oder Reklamationen sind nicht möglich.

Der Ersteigerer muss die Gegenstände sofort bar bezahlen und nach der Versteigerung mitnehmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

-

Kosten

Das Mindestgebot beträgt mindestens 1,00 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.

Darüber hinaus entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

bar

Es werden keine 200-Euro und 500-Euro-Scheine angenommen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Hilfe bei Fragen:

  • Telefon: 0371 115
  • E-Mail: fundbuero@stadt-chemnitz.de

 

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden