Versteigerung von Fundsachen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt und auf https://www.chemnitz.de/ öffentlich bekannt gemacht.
Die zu versteigernden Gegenstände sowie die Einstiegsgebote werden auf https://www.chemnitz.de/ veröffentlicht.
Es werden nur Gegenstände versteigert, die länger als 6 Monate aufbewahrt und die nicht vom Eigentümer abgeholt wurden.
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist keine Reservierung oder Anmeldung erforderlich.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert. Technische Geräte sind nicht geprüft. Mobiltelefone werden jedoch vor der Versteigerung auf den Werkszustand zurückgesetzt und alle persönlichen Daten gelöscht. Rückgaben oder Reklamationen sind nicht möglich.
Der Ersteigerer muss die Gegenstände sofort bar bezahlen und nach der Versteigerung mitnehmen.
Leistungsbeschreibung
Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden.
Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt und auf https://www.chemnitz.de/ öffentlich bekannt gemacht.
Die zu versteigernden Gegenstände sowie die Einstiegsgebote werden auf https://www.chemnitz.de/ veröffentlicht.
Es werden nur Gegenstände versteigert, die länger als 6 Monate aufbewahrt und die nicht vom Eigentümer abgeholt wurden.
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist keine Reservierung oder Anmeldung erforderlich.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert. Technische Geräte sind nicht geprüft. Mobiltelefone werden jedoch vor der Versteigerung auf den Werkszustand zurückgesetzt und alle persönlichen Daten gelöscht. Rückgaben oder Reklamationen sind nicht möglich.
Der Ersteigerer muss die Gegenstände sofort bar bezahlen und nach der Versteigerung mitnehmen.
Das Mindestgebot beträgt mindestens 1,00 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.
Darüber hinaus entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
bar
Es werden keine 200-Euro und 500-Euro-Scheine angenommen.
Antragstellung
Hilfe bei Fragen:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: fundbuero@stadt-chemnitz.de