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Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Saarland 99102036011005, 99102036011005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011005, 99102036011005

Leistungsbezeichnung

Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungsbezeichnung II

Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Lohnsteuer (Synonym), Finanzamt (Synonym), Einkommenssteuer (Synonym), ELSTAM (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Steuerklasse II (Synonym), Trennung (Synonym), Dauerndes Getrenntleben (Synonym), Beendigung Getrenntleben (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Beendigung der Trennung (Synonym), Steuerklassenwechsel (Synonym), ELSTER (Synonym), Dauernde Trennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Handlungsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)

Teaser

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten oder Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem eingetragenen Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Volltext

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Alternativ steht Ihnen der Vordruck "Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft" in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.

Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder (eingetragenen) lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet das dauernde Getrenntleben
  • familiengerechte Steuerklasse (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist
  • Zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Ihr Wohnsitzfinanzamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Alternativ steht Ihnen der Vordruck "Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft" in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.

Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.