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Adress- und Personendaten ändern lassen

Saarland 99102036011008, 99102036011008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011008, 99102036011008

Leistungsbezeichnung

Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistungsbezeichnung II

Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einkommensteuer (Synonym), Ehe (Synonym), ELSTAM (Synonym), Meldedaten (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Adressänderung (Synonym), Namensänderung (Synonym), Adresskorrektur (Synonym), Umzug (Synonym), ELSTER (Synonym), Lohnsteuer (Synonym), Wohnsitzänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

von Adress- und Personendaten

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Volltext

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können unter Umständen mehrere Wochen vergehen. Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Änderungen Ihrer Adressdaten können Sie Ihrem Finanzamt über ELSTER mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen bei der kommunalen Behörde ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige kommunale Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie müssen geänderte Adress- und Personendaten mitteilen.

Ansprechpunkt

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Zuständige Stelle

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Formulare

nicht vorhanden