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Hauptarbeitgeber zuordnen

Saarland 99102036011011, 99102036011011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011011, 99102036011011

Leistungsbezeichnung

Hauptarbeitgeber zuordnen

Leistungsbezeichnung II

Hauptarbeitgeber zuordnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lohnsteuer (Synonym), Steuerklasse (Synonym), ELSTAM (Synonym), Hauptarbeitgeber (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Wechsel der Steuerklasse (Synonym), ELSTER (Synonym), Lohnsteuerklasse (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Nebenarbeitgeber (Synonym), Änderung der Steuerklasse (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für Ihr Hauptarbeitsverhältnis abrufen soll.

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll und dies Ihren Arbeitgebern zum Abruf der korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug wesentlich höher). Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird deshalb in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuordnung Hauptarbeitgeber
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Familiengerechte Steuerklasse
  • Steuerklasse VI
  • Mitteilung an den Arbeitgeber

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

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