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Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

Saarland 99102063017000, 99102063017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102063017000, 99102063017000

Leistungsbezeichnung

Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

steuerliche Auswirkungen (Synonym), ELSTER (Synonym), Steuerbescheid (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Nachzahlung (Synonym), Vorauszahlung (Synonym), Abschlagszahlung (Synonym), Einkommen (Synonym), Körperschaftsteuererklärung (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Steuervorauszahlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Handlungsgrundlage

§ 37 Einkommensteuergesetz

Teaser

Was können Sie tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?

Volltext

Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich grundsätzlich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sie bemisst sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Die Vorauszahlungen können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.

Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte (voraussichtliche Einkünfte, steuermindernde Tatbestände) mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.

Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Ihr zuständiges Finanzamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden