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Liegenschaftsbuch Auszug

Saarland 99123027023001, 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001, 99123027023001

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsbuch Auszug

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstück (Synonym), Flurstück (Synonym), Grundstückseigentümer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auszug (033)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Handlungsgrundlage

Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz - SVermKatG) Vom 16. Oktober 1997 in der jeweils gültigen Fassung.

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-VermKatGSLrahmen

Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) in der  jeweils gültigen Fassung.

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LAKatastGebVerzVSL2018rahmen

Teaser

Wenn Sie eine amtliche Karte benötigen, wenn Sie bauen wollen oder wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser kann aus einer Karte und Eigentümerangaben bestehen.

Volltext

Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung.

Es enthält Angaben zu Grenzen, Flurstücken, Gebäuden und zu deren Lage und Abgrenzung in der Örtlichkeit. Neben der geometrischen Form und dem räumlichen Bezugssystem der Liegenschaften sind im Liegenschaftskataster Nutzungsarten, Ertragsfähigkeit des Bodens, Flächeninhalt und Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Sanierungsgebiete) enthalten. Die Eigentümerangaben werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen.

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Sie könnren auch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Im Buchwerk werden die Eigentümerangaben nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Um das Liegenschaftskataster einsehen zu können,  bzw. Auskünfte zu erhalten, müssen Sie keine bsesonderen Voraussetzungen erfüllen.

Möchten Sie eine Auskunft zu Eigentümerangaben erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse für die Auskunft darlegen.

Kosten

Die Gebühren für die Benutzung des Liegenschaftskatasters richten sich nach Nr. 2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm).

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster können Sie über den Onlineshop des LVGL https://www.shop.lvgl.saarland.de/, per Email, schriftlich oder mündlich in einer Vertriebsstelle des LVGL beantragen.

Beantragen Sie die Leistung über den Onlineshop, erhalten sie die Unterlagen als pdf-Datei zum Download. Die Rechnung zahlen sie nach Erhalt der Unterlagen. Sie erhalten bei Abschluss einer Bestellung einen Auszug (Ausschnitt) aus der Liegenschaftskarte im Format PDF, den Sie dann unmittelbar nach Abschluss der Bestellung auf Ihren Computer herunterladen können. Falls Sie weitere Angaben, z.B. Eigentümer oder Spannmaße und gegebenenfalls eine Beglaubigung ausgewählt haben, wird Ihnen die gesamte Bestellung per Post zugesandt.

Voraussetzung insbesondere für die Bereitstellung von Eigentümer- und Spannmaßangaben ist ein berechtigtes Interesse an diesen Daten. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor und wird gegebenenfalls die Abgabe ablehnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Auskunft. Voraussetzung für die Bereitstellung von Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor. 

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Gebührenbescheid.

Kurztext

Auskunft aus dem Liegenschaftskataster

  • Liegenschaftskarte
  • Katasterkarte
  • Flurkarte
  • Grundstück
  • Flurstück
  • Grundstückseigentümer
  • Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Ansprechpunkt

Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken

Anfahrtsbeschreibung: https://www.saarland.de/lvgl/DE/service/kontakt/kontakt_node.html

 Auskunftsstellen in Saarbrücken, Saarlouis, Lebach, Merzig, Neunkirchen, St. Ingbert, St. Wendel und Wadern

Telefon: +49 (681) 9712-03

Fax: +49 (681) 9712-200

E-Mail: poststelle@lvgl.saarland.de

www: https://www.saarland.de/lvgl/DE/home/home_node.html

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Zuständige Stelle

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Formulare

nicht vorhanden

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