Liegenschaftsbuch Auszug
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Kauf, Miete und Pacht (2050100)
- Auszüge aus Registern (2020200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz - SVermKatG) Vom 16. Oktober 1997 in der jeweils gültigen Fassung.
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-VermKatGSLrahmen
Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LAKatastGebVerzVSL2018rahmen
Wenn Sie eine amtliche Karte benötigen, wenn Sie bauen wollen oder wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser kann aus einer Karte und Eigentümerangaben bestehen.
Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung.
Es enthält Angaben zu Grenzen, Flurstücken, Gebäuden und zu deren Lage und Abgrenzung in der Örtlichkeit. Neben der geometrischen Form und dem räumlichen Bezugssystem der Liegenschaften sind im Liegenschaftskataster Nutzungsarten, Ertragsfähigkeit des Bodens, Flächeninhalt und Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Sanierungsgebiete) enthalten. Die Eigentümerangaben werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen.
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Sie könnren auch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Im Buchwerk werden die Eigentümerangaben nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Um das Liegenschaftskataster einsehen zu können, bzw. Auskünfte zu erhalten, müssen Sie keine bsesonderen Voraussetzungen erfüllen.
Möchten Sie eine Auskunft zu Eigentümerangaben erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse für die Auskunft darlegen.
Die Gebühren für die Benutzung des Liegenschaftskatasters richten sich nach Nr. 2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm).
Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster können Sie über den Onlineshop des LVGL https://www.shop.lvgl.saarland.de/, per Email, schriftlich oder mündlich in einer Vertriebsstelle des LVGL beantragen.
Beantragen Sie die Leistung über den Onlineshop, erhalten sie die Unterlagen als pdf-Datei zum Download. Die Rechnung zahlen sie nach Erhalt der Unterlagen. Sie erhalten bei Abschluss einer Bestellung einen Auszug (Ausschnitt) aus der Liegenschaftskarte im Format PDF, den Sie dann unmittelbar nach Abschluss der Bestellung auf Ihren Computer herunterladen können. Falls Sie weitere Angaben, z.B. Eigentümer oder Spannmaße und gegebenenfalls eine Beglaubigung ausgewählt haben, wird Ihnen die gesamte Bestellung per Post zugesandt.
Voraussetzung insbesondere für die Bereitstellung von Eigentümer- und Spannmaßangaben ist ein berechtigtes Interesse an diesen Daten. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor und wird gegebenenfalls die Abgabe ablehnen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Auskunft. Voraussetzung für die Bereitstellung von Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse. Bei Bestellungen behält sich das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eine entsprechende Überprüfung vor.
Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
- Liegenschaftskarte
- Katasterkarte
- Flurkarte
- Grundstück
- Flurstück
- Grundstückseigentümer
- Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken
Anfahrtsbeschreibung: https://www.saarland.de/lvgl/DE/service/kontakt/kontakt_node.html
Auskunftsstellen in Saarbrücken, Saarlouis, Lebach, Merzig, Neunkirchen, St. Ingbert, St. Wendel und Wadern
Telefon: +49 (681) 9712-03
Fax: +49 (681) 9712-200
E-Mail: poststelle@lvgl.saarland.de
www: https://www.saarland.de/lvgl/DE/home/home_node.html
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung