Unterbrechung des Studiums Beurlaubung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule und / oder
SAARLÄNDISCHE RECHTSGRUNDLAGEN EINTRAGEN
Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.
Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten Grund oder persönlichen Gründen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus, dürfen aber, abgesehen von einigen Ausnahmen, wie etwa Wiederholungsprüfungen, keine Studienleistungen an Ihrer Hochschule erbringen.
Die anerkannten Gründe sind in den jeweiligen Immatrikulationsordnungen der Hochschulen geregelt. Beispiele für Gründe können sein:
- Krankheit, durch die ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
- Auslandaufenthalte,
- Praktika außerhalb der jeweiligen Hochschule,
- Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der jeweiligen Studierendenschaft,
- Mutterschutz und Elternzeit.
Eine Erstattung bestimmter Bestandteile des Semesterbeitrages, bspw. für ein Semesterticket, ist unter Umständen für die Dauer der Beurlaubung möglich.
Das Nähere zur Beurlaubung, Antragstellung und einzuhaltenden Fristen bestimmen die Hochschulen in ihrer jeweiligen Immatrikulationsordnung.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:
- UdS: [Digital noch nicht verfügbar]
- htw saar: https://sim.htwsaar.de
- HfM Saar: https://sim.hfmsaar.de
- HBKsaar: [Digital noch nicht verfügbar]
- Voraussetzung: Fristgerechte Antragsstellung
- Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen
- Es muss ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vorliegen
- Zuständig: Die jeweilige Hochschule