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Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Saarland 99061001116000, 99061001116000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061001116000, 99061001116000

Leistungsbezeichnung

Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Mutterschutz (Synonym), Sabbatical (Synonym), Krankheit (Synonym), Pflege von Angehörigen (Synonym), Auslandsaufenthalt (Synonym), Beurlaubung (Synonym), Akademische Selbstverwaltung (Synonym), Unterbrechung (Synonym), Auslandspraktikum (Synonym), Praktikum (Synonym), Studentische Selbstverwaltung (Synonym), Auszeit (Synonym), Studiumspause (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Urlaubssemester (Synonym), Leistungssport (Synonym), Pflege (Synonym), Elternzeit (Synonym), Pause (Synonym), Kader (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beurlaubung (116)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

Die Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule und / oder

SAARLÄNDISCHE RECHTSGRUNDLAGEN EINTRAGEN

Teaser

Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.

Volltext

Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten Grund oder persönlichen Gründen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus, dürfen aber, abgesehen von einigen Ausnahmen, wie etwa Wiederholungsprüfungen, keine Studienleistungen an Ihrer Hochschule erbringen.

Die anerkannten Gründe sind in den jeweiligen Immatrikulationsordnungen der Hochschulen geregelt. Beispiele für Gründe können sein:

  • Krankheit, durch die ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
  • Auslandaufenthalte,
  • Praktika außerhalb der jeweiligen Hochschule,
  • Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der jeweiligen Studierendenschaft,
  • Mutterschutz und Elternzeit.

Eine Erstattung bestimmter Bestandteile des Semesterbeitrages, bspw. für ein Semesterticket, ist unter Umständen für die Dauer der Beurlaubung möglich.
Das Nähere zur Beurlaubung, Antragstellung und einzuhaltenden Fristen bestimmen die Hochschulen in ihrer jeweiligen Immatrikulationsordnung.

Erforderliche Unterlagen

s. Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

s. Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

s. Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Voraussetzung: Fristgerechte Antragsstellung
  • Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen
  • Es muss ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vorliegen
  • Zuständig: Die jeweilige Hochschule

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

s. Weiterführende Informationen