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Zulassung eines Freiversuchs

Saarland 99061021007000, 99061021007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061021007000, 99061021007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung eines Freiversuchs

Leistungsbezeichnung II

Zulassung eines Freiversuchs

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Note (Synonym), Freiversuch (Synonym), Verbesserung (Synonym), Prüfungswiederholung (Synonym), Zensur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Teaser

Ob eine bereits bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden kann oder die Möglichkeit besteht, eine nicht bestandene Prüfung nicht zu bewerten (Freiversuch), erfahren Sie an Ihrer jeweiligen Hochschule.

Volltext

Hinsichtlich der Möglichkeit, eine einmal bestandene Prüfung zwecks Notenverbesserung zu wiederholen und der Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung nicht zu werten (Freiversuch), unterscheidet sich die Situation von Hochschule zu Hochschule und teilweise auch von Studiengang zu Studiengang.

  • Universität des Saarlandes: Die Rahmenprüfungsordnung der Universität des Saarlandes regelt unter welchen Voraussetzungen bei geeigneten Studiengängen ein Freiversuch oder eine Notenverbesserung bezüglich abgelegter Prüfungsleistungen und/oder der Abschluss-Arbeit möglich ist.
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Saar: Die Rahmenprüfungsordnung der htw saar sieht keine Möglichkeit für Freiversuche oder eine Notenverbesserung vor.
  • Hochschule für Musik Saar: Das Musikhochschulgesetz sowie die Rahmenordnung für Prüfungen an der Hochschule für Musik Saar ermöglichen einen Freiversuch bei der Abschlussarbeit des jeweiligen Studiengangs. Eine im Freiversuch bestandene Abschlussarbeit kann einmalig zur Notenverbesserung wiederholt werden und die Prüfung mit dem besseren Ergebnis wird gewertet.

Hochschule der Bildenden Künste Saar: Das Kunsthochschulgesetz ermöglicht einen Freiversuch bei der Abschlussarbeit des jeweiligen Studiengangs. Eine im Freiversuch bestandene Abschlussarbeit kann einmalig zur Notenverbesserung wiederholt werden

Erforderliche Unterlagen

s. Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

s. Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

s. Weiterführende Informationen

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

HfM Saar:  [Beantragung online noch nicht möglich]

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

s. Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung oder Nicht-Wertung einer nicht bestandenen Prüfung (Freiversuch)
  • Zuständig: Jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt bzw. Prüfungssekretariat Ihrer Hochschule.

Formulare

s. Weiterführende Informationen