Nachteilsausgleich Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- §§ 3 Absatz 4 Satz 4 sowie 7 Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
- § 14 Absatz 1 Rahmenordnung für modularisierte Studiengänge der Hochschule der Bildenden Künste Saar
https://www.hbksaar.de/files/hbksaar/download/hochschulrecht/Recht%20der%20Studierenden/rahmenordnung_modularisierte_studiengaenge_2021.pdf - Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs an den Hochschulen
Wenn Sie studieren und eine Behinderung, Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beantragen.
Der Nachteilsausgleich soll vorhandene Benachteiligungen im Studium aufgrund chronischer Erkrankung oder einer Behinderung ausgleichen und damit Chancengleichheit für alle Studierenden gewährleisten. Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen.
Insbesondere für während des Studiums zu erbringende Leistungsnachweise wie etwa
- Klausuren,
- Referate,
- mündliche Prüfungen,
- Hausarbeiten,
- Berichte und
- Abschlussarbeiten
kann ein Nachteilsausgleich vom zuständigen Prüfungsausschuss gewährt werden.
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart. Dafür ist ein schriftlicher Antrag an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss notwendig.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:
- UdS: Antragstellung nur über folgenden Link möglich: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/chancengleichheit/ksb/studierende/nachteilsausgleich.html
- htw saar: Antragstellung nur über folgenden Link möglich: https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/service-und-beratung/in-allen-lebenslagen/studieren-mit-behinderung/nachteilsausgleich
- HfM Saar: https://www.hfmsaar.de/hilfe-und-beratungsstellen
- HBKsaar: SIM-Studierendenportal - Hochschule der Bildenden Künste Saar (hbksaar.de) FAQs SIM-Portal: Hilfeseiten SIM-Portal der HBKsaar
- Nachteilsausgleich beantragen
- Antrag notwendig
- Für Studierende mit Behinderung sowie mit chronischen körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen
- Nachweis über die Berechtigung erforderlich (z. B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, …)
- Individuelle Vereinbarung mit der Hochschule bzw. Entscheidung von der Hochschule (Prüfungsausschuss)
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.
- UdS: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/chancengleichheit/ksb/studierende/nachteilsausgleich.html
- htw saar: https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/service-und-beratung/in-allen-lebenslagen/studieren-mit-behinderung/nachteilsausgleich
- HBKsaar: Serviceseite für Studierende - Hochschule der Bildenden Künste Saar (hbksaar.de)
- HfM: https://www.hfmsaar.de/hilfe-und-beratungsstellen