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Nachteilsausgleich Gewährung

Saarland 99061034080000, 99061034080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061034080000, 99061034080000

Leistungsbezeichnung

Nachteilsausgleich Gewährung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fachhochschule (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Familie (Synonym), Kind (Synonym), Behinderung (Synonym), Gleichberechtigung (Synonym), Handicap (Synonym), Studentinnen (Synonym), Studieren (Synonym), Beeinträchtigung (Synonym), Hochschule (Synonym), Inklusion (Synonym), Studierende (Synonym), pflegebedürftige Angehörige (Synonym), Prüfung (Synonym), Universität (Synonym), Studenten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Teaser

Wenn Sie studieren und eine Behinderung, Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beantragen.

Volltext

Der Nachteilsausgleich soll vorhandene Benachteiligungen im Studium aufgrund chronischer Erkrankung oder einer Behinderung ausgleichen und damit Chancengleichheit für alle Studierenden gewährleisten. Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen.

Insbesondere für während des Studiums zu erbringende Leistungsnachweise wie etwa

  • Klausuren,
  • Referate,
  • mündliche Prüfungen,
  • Hausarbeiten,
  • Berichte und
  • Abschlussarbeiten

kann ein Nachteilsausgleich vom zuständigen Prüfungsausschuss gewährt werden.

Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart. Dafür ist ein schriftlicher Antrag an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss notwendig.

Erforderliche Unterlagen

s. Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

s. Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Nachteilsausgleich beantragen
  • Antrag notwendig
  • Für Studierende mit Behinderung sowie mit chronischen körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Nachweis über die Berechtigung erforderlich (z. B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, …)
  • Individuelle Vereinbarung mit der Hochschule bzw. Entscheidung von der Hochschule (Prüfungsausschuss)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden