Vergnügungssteuer melden
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Begriffe im Kontext
Apparatesteuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Für das Halten bestimmter Automaten und das Abhalten gewisser Veranstaltungen kann eine Vergnügungssteuer fällig werden.