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Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

Saarland 99058032011000, 99058032011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011000, 99058032011000

Leistungsbezeichnung

Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Datenänderung (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), Handwerkerkammer (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), persönliche Daten (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Adresse (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Betriebsbezogene Daten (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), HWK (Synonym), Handwerk (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Vertretungsberechtigte (Synonym), Änderungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer des Saarlandes

Teaser

Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst: 

  • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte, 

  • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten, 

  • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse, 

  • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, 

  • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften. 

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 

  • Betriebsnummer 

  • Betriebsname 

  • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung 

  • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten) 

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte persönliche oder betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere: 

  • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte 

  • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte 

  • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin 

  • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung von Daten in den Verzeichnissen der Handwerkskammer 

  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle eingetragen, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 

  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den örtlich zuständigen Handwerkskammern geführt 

  • In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem personenbezogene Daten des oder der Unternehmer sowie Daten zum Betrieb gespeichert, wobei danach differenziert wird, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt 

  • Ändern sich eintragungspflichtige Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen 

  • Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn 

  • sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern, 

  • sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern, 

  • sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern, 

  • eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll. 

  • zuständig: Handwerkskammer, bei der die Eintragung des Betriebes besteht 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden