Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
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Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
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Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
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geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
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Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
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Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
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Angaben zum Betrieb:
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Betriebsnummer
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Betriebsname
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Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
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Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Bei der Handwerkskammer gespeicherte persönliche oder betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
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Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
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Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
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persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
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Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
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Änderung von Daten in den Verzeichnissen der Handwerkskammer
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Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle eingetragen, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
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Die Handwerksrolle und das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den örtlich zuständigen Handwerkskammern geführt
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In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem personenbezogene Daten des oder der Unternehmer sowie Daten zum Betrieb gespeichert, wobei danach differenziert wird, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt
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Ändern sich eintragungspflichtige Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen
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Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn
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sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern,
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sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern,
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sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern,
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eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll.
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zuständig: Handwerkskammer, bei der die Eintragung des Betriebes besteht