Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauplanung (2050400)
- Bauverfahren (2050500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 75 LBO Teilbaugenehmigung
Wenn Sie eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Anlage beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:
- wenn der zugrundeliegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist.
- wenn die Bauvorlagen die Feststellung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorhabens als Ganzes sowie die abschließende Prüfung der bautechnischen Unbedenklichkeit der jeweils zu erfassenden Teile der Abschnitte des Vorhabens ermöglichen.
Zur Beantragung einer Teilbaugenehmigung gehen Sie wie folgt vor:
Reichen Sie den Antrag ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann.
Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung.
Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und Genehmigungsfrist.
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Der Ausführungsbeginn ist mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung oder Änderung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit den Bauarbeiten von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.