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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Saarland 99012071277000, 99012071277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012071277000, 99012071277000

Leistungsbezeichnung

Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

§ 75 LBO Teilbaugenehmigung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Anlage beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der zugrundeliegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist.
  • wenn die Bauvorlagen die Feststellung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorhabens als Ganzes sowie die abschließende Prüfung der bautechnischen Unbedenklichkeit der jeweils zu erfassenden Teile der Abschnitte des Vorhabens ermöglichen.

Kosten

Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Zur Beantragung einer Teilbaugenehmigung gehen Sie wie folgt vor:

Reichen Sie den Antrag ein.

Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung.

Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.

Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann.

Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und Genehmigungsfrist.

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Ausführungsbeginn ist mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung oder Änderung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit den Bauarbeiten von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden