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Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Saarland 99058032011003, 99058032011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011003, 99058032011003

Leistungsbezeichnung

Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

zulassungsfreies Handwerk (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), HWK (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Datenänderung (Synonym), Eintrag Handwerksrolle (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Änderungen (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Synonym), Adressänderung (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Adresse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Adresse einer Betriebsstätte

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer des Saarlandes

Teaser

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. 

Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 

  • Betriebsnummer  

  • Betriebsname  

  • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung 

  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte: 

  • Kontaktdaten  

  • Adresse der Betriebsstätten 

Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Adressänderung einer Betriebsstätte in den Verzeichnissen der Handwerkskammer 

  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit Ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 

  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den örtlich zuständigen Handwerkskammern geführt 

  • Ändern sich Adressen registrierter Betriebsstätten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten betriebsbezogenen Daten aktuell zu halten 

  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt 

Hinweis: Wenn die neue Adresse einer Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, muss die Betriebsstätte aus dem aktuellen Register gelöscht und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden