Änderung der persönlichen Daten mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind.
Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).
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Angaben zum Betrieb
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Betriebsnummer
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Betriebsname
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Angaben zu Ihrer Funktion (z. B. Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs
- Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:
- Adressdaten, elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
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Änderung persönlicher Daten in den Verzeichnissen der Handwerkskammer
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Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit Ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
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Die Handwerksrolle und das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den örtlich zuständigen Handwerkskammern geführt
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In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem bestimmte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin erfasst. Ist eine Gesellschaft Unternehmensträgerin, werden Informationen zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und den vertretungsberechtigten Personen gespeichert. Hierzu gehören Adress- und Kontaktdaten
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Ändern sich eintragungspflichtige persönliche Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen
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zuständig: Handwerkskammer, bei der die Eintragung des Betriebes besteht