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Zulassungsantrag zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Saarland 99065024007000, 99065024007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065024007000, 99065024007000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsantrag zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meisterpflicht (Synonym), Meister (Synonym), Fortbildung (Synonym), zulassungspflichtig (Synonym), Fortbildungsabschluss (Synonym), Weiterqualifizierung (Synonym), Zertifizierung (Synonym), BBiG (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Qualifizierung (Synonym), Ausbildungsmaßnahme (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Berufsbildung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Zulassungspflicht (Synonym), HWO (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Handwerksordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

handwerkliche Berufsbildung (065)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer des Saarlandes

Handlungsgrundlage

Teaser

Um in einem Handwerk eine Meisterprüfung ablegen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.

Volltext

Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen. Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung bereits abgelegt haben, oder entsprechende Berufspraxis besitzen.

Durch die Meisterprüfung wird festgestellt

  • ob Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben können
  • selbstständig führen können,
  • sowie Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen, in denen folgende Kenntnisse geprüft werden:

  • praktische
  • theoretische fachliche,
  • betriebswirtschaftliche
  • sowie arbeitspädagogische Kenntnisse.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und dürfen den Meistertitel führen. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

Sollten Sie einen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben.
     
  • Oder Sie haben die Prüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden.
     
  • Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk.
     
  • Oder Sie haben eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und Sie haben in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt.
    • Die Dauer der Berufstätigkeit liegt je nach Beruf bei maximal 3 Jahren.
    • 1-jährige Fachschule wird mit einem Jahr als Berufstätigkeit angerechnet
    • Mehrjährige Fachschulen werden mit 2 Jahren als Berufstätigkeit angerechnet
       
  • Ihnen wird die Zeit der praktischen Tätigkeit in folgenden Fällen angerechnet:
    Wenn Sie in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen,
    • selbständig, als Werkmeister oder Werkmeisterin, tätig gewesen sind,
    • in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind
    • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nachweisen

Kosten

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten.

  • Um zugelassen zu werden, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
     
  • Zur Zulassung müssen Sie einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen.
     
  • Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen:
    • Teil 1: die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Arbeiten
    • Teil 2: die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
    • Teil 3: die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
    • Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
       
  • Die Prüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Der Meisterprüfungsausschuss ist die staatliche Prüfungsbehörde am Sitz der zuständigen Handwerkskammer.
     
  • Nach bestandener Meisterprüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber.
     
  • Wenn Sie einen Prüfungsteil nicht bestehen, können Sie diesen Prüfungsteil bis zu 3-mal wiederholen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassungsantrag zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
     
  • Durch die handwerkliche Meisterprüfung wird festgestellt
    • Ist die zu prüfende Person fähig ein zulassungspflichtiges Handwerk auszuüben und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden.
       
  • Zugelassen werden können Personen, die
    • eine Gesellenprüfung in dem Handwerk abgelegt haben.
    • oder einen Berufsabschluss erworben haben und entsprechende berufliche Vorkenntnisse besitzen.
       
  • Die Meisterprüfung wird durch eine am Sitz der zuständigen Handwerkskammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde abgenommen.
     
  • Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:
    • die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
    • die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
    • die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
    • die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
       
  • Nach bestandener Meisterprüfung darf der Meistertitel geführt werden
     
  • Die bestandene Meisterprüfung entspricht dem Fortbildungsabschluss Bachelor Professional
     
  • jeder nicht bestandene Teil der Meisterprüfung kann bis zu 3-mal wiederholt werden
     
  • Zuständige Stelle ist die jeweilige Handwerkskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Handwerkskammer des Saarlandes

Formulare

nicht vorhanden