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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Saarland 99107008104000, 99107008104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104000, 99107008104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rundfunkbeitragspflicht (Synonym), Radio (Synonym), ZDF (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), GEZ (Synonym), MDR (Synonym), BR (Synonym), ARD (Synonym), NDR (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Hörfunk (Synonym), RF (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), HR (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Fernsehen (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), WDR (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), SWR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2025

Fachlich freigegeben durch

SWR

Handlungsgrundlage

§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

Teaser

Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Volltext

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • direkt über einen allgemein zugänglichen Flur oder
  • vom Treppenhaus oder
  • von außen betreten können.

Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und wie eine WG genutzt werden, muss wie in jeder anderen WG nur eine Person zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein und die WG kann sich den Rundfunkbeitrag teilen.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Kosten

Beitrag: 6,12€
ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich
Beitrag: 18,36€
je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Formulare