Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf
Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Tieres.
Für Auslandsreisen mit Tieren, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden vom Landesamts für Verbraucherschutz amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit dem Landesamt für Verbraucherschutz in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung erteilt werden.
Für Heimtiere:
- Heimtierausweis
- ggf. weitere Untersuchungsbefunde
- ggf. Zertifikate
Für Rinder:
- Rinderpass
Für Pferde
- Equidenpass
- Der Tierhalter ist verpflichtet sich über die Voraussetzungen für die Einfuhr vorab zu informieren
- Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden Zertifikate des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und zur Prüfung vorzulegen.
- Die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt ist in einer Vielzahl der Fälle erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen.
- Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch das LAV sowie der Untersuchung der Tiere ist die Ausstellung des Tiergesundheitszeugnisses möglich.
Der Zeitraum in dem die amtstierärztliche Gesundheitsuntersuchung vor Transportbeginn durchgeführt werden muss, unterscheidet sich je nach Tierart.
Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindun.
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Tieres.
Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbücken
Fachbereich 4.1 Tiergesundheit
tiergesundheit@lav.saarland.de