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Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Saarland 99003009012002, 99003009012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003009012002, 99003009012002

Leistungsbezeichnung

Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausstellung Tiere (Synonym), Gesundheitszeugnis für Tiere (Synonym), Tiergesundheit (Synonym), Tiere (Synonym), Einfuhr in ein Drittland (Synonym), Ausstellung (Synonym), Drittländer (Synonym), Ausfuhr aus Deutschland (Synonym), Zeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Tiere

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf

Teaser

Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Tieres.

Volltext

Für Auslandsreisen mit Tieren, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden vom Landesamts für Verbraucherschutz amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit dem Landesamt für Verbraucherschutz in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für Heimtiere:

  • Heimtierausweis
  • ggf. weitere Untersuchungsbefunde
  • ggf. Zertifikate

Für Rinder:

  • Rinderpass

Für Pferde

  • Equidenpass

Voraussetzungen

Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig.

Kosten

je nach Tierart und -zahl und ggf. zzgl. Fahrtkosten

Verfahrensablauf

  • Der Tierhalter ist verpflichtet sich über die Voraussetzungen für die Einfuhr vorab zu informieren
  • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden Zertifikate des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und zur Prüfung vorzulegen.
  • Die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt ist in einer Vielzahl der Fälle erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
  • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch das LAV sowie der Untersuchung der Tiere ist die Ausstellung des Tiergesundheitszeugnisses möglich.

Bearbeitungsdauer

bis zu 10 Tagen

Frist

Der Zeitraum in dem die amtstierärztliche Gesundheitsuntersuchung vor Transportbeginn durchgeführt werden muss, unterscheidet sich je nach Tierart.

Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindun.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Tieres.

Ansprechpunkt

Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbücken

Fachbereich 4.1 Tiergesundheit

tiergesundheit@lav.saarland.de

Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbücken

Formulare

Schriftform erforderlich: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja