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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Saarland 99128008104000, 99128008104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128008104000, 99128008104000

Leistungsbezeichnung

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsbezeichnung II

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlhelfer (Synonym), Wählerin (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Anmeldung (Synonym), Wahl (Synonym), Beisitzer (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), melden (Synonym), Beisitzerin (Synonym), Wähler (Synonym), Wahlvorstand (Synonym), Europawahl (Synonym), Bundestagswahl (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Anmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Teaser

Sie wollen sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren und einen Beitrag zur erfolgreichen Wahldurchführung leisten?

Volltext

Was gehört zu den Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers?

  • Ausgabe der Stimmzettel nach Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Ordnung des Zugangs zur Wahlkabine
  • Kontrolle des Einwurfs der gefalteten Stimmzettel in die Wahlurnen
  • Nach 18 Uhr: Öffentliche Auszählung der Stimmen und Meldung der vorläufigen Wahlergebnisse an die Gemeinde

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann regelmäßig werden, wer selbst wahlberechtigt ist. Dies kann bei den einzelnen Wahlen teilweise unterschiedlich sein.

Die Wahlberechtigung Näheres dazu können Sie beim Wahlamt der Gemeinde in Erfahrung bringen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  •  Sie melden sich beim Wahlamt an.
  •  Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter beruft Sie in den Wahlvorstand

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin/des Bundeswahlleiters.

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Internetseite der Landeswahlleiterin/des Landeswahlleiters für das Saarland

https://www.saarland.de/landeswahlleiterin/home

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Am Wahltag wird jede demokratische Wahl erst durch das Engagement der Mitglieder der Wahlvorstände in den örtlichen Wahllokalen ermöglicht.

Dafür braucht unsere Demokratie für die Durchführung von Wahlen bundesweit ca. 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, allein ca. 10.000 im Saarland, die dieses Wahlehrenamt am Wahltag übernehmen.

Mit diesem Wahlehrenamt können Sie einen unverzichtbareren Dienst für unsere aktiv gelebte Demokratie und für unsere offene freiheitlich-demokratische Gesellschaft leisten. Machen Sie mit und erleben Sie Demokratie hautnah.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden