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Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen

Saarland 99012101101000, 99012101101000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012101101000, 99012101101000

Leistungsbezeichnung

Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen

Leistungsbezeichnung II

Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ebenfalls einreichen.

Sie haben ein Wahlrecht und damit auch die Möglichkeit ihr Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO prüfen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass alle Vorgaben nach § 63 Abs. 1 und 2 LBO erfüllt werden müssen, da sonst die Genehmigungsfreistellung nicht durchgeführt werden kann.

Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ebenfalls einreichen.

Sie haben ein Wahlrecht und damit auch die Möglichkeit ihr Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO prüfen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass alle Vorgaben nach § 63 Abs. 1 und 2 LBO erfüllt werden müssen, da sonst die Genehmigungsfreistellung nicht durchgeführt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Pflichtunterlagen:

  • Flurkarte, § 2 BauVorlVO
  • Nachweis der baulichen Nutzung § 6 BauVorlVO
  • Beschreibung des Baugrundstücks, § 5 BauVorlVO
  • Beschreibung der baulichen Anlage, § 5 BauVorlVO
  • Lageplan, § 3 BauVorlVO
  • Bauzeichnungen, § 4 BauVorlVO
  • Bauzahlenberechnungen, § 5 BauVorlVO

Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrundstücks können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Beschreibung der Feuerungsanlage (§5 BauVorlVO)
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben
    • Über den Inhalt der Betriebsbeschreibung nach § 5 BauVorlVO hinaus können weitere Angaben zur Art der geplanten Nutzung erforderlich sein, insbesondere zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
  • Bautechnische Nachweise gem. § 67 LBO bspw.:
    • Standsicherheit § 8 BauVorlVO
    • Brandschutz § 9 BauVorlVO
    • Wärmeschutz, Schallschutz, Erschütterungsschutz § 9 BauVorlVO
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung § 7 BauVorlVO

Erhebungsbogen nach Hochbaustatistikgesetz zur Erhebung der Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung oder der Zustimmung oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie auf Grund landesrechtlicher Verfahrensvorschriften ausgeführt werden dürfen

Pflichtunterlagen:

  • Flurkarte, § 2 BauVorlVO
  • Nachweis der baulichen Nutzung § 6 BauVorlVO
  • Beschreibung des Baugrundstücks, § 5 BauVorlVO
  • Beschreibung der baulichen Anlage, § 5 BauVorlVO
  • Lageplan, § 3 BauVorlVO
  • Bauzeichnungen, § 4 BauVorlVO
  • Bauzahlenberechnungen, § 5 BauVorlVO

Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrundstücks können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Beschreibung der Feuerungsanlage (§5 BauVorlVO)
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben
    • Über den Inhalt der Betriebsbeschreibung nach § 5 BauVorlVO hinaus können weitere Angaben zur Art der geplanten Nutzung erforderlich sein, insbesondere zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
  • Bautechnische Nachweise gem. § 67 LBO bspw.:
    • Standsicherheit § 8 BauVorlVO
    • Brandschutz § 9 BauVorlVO
    • Wärmeschutz, Schallschutz, Erschütterungsschutz § 9 BauVorlVO
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung § 7 BauVorlVO

Erhebungsbogen nach Hochbaustatistikgesetz zur Erhebung der Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung oder der Zustimmung oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie auf Grund landesrechtlicher Verfahrensvorschriften ausgeführt werden dürfen

Voraussetzungen

Alle Vorgaben nach § 63 Abs. 1 und 2 LBO müssen erfüllt sein.

Alle Vorgaben nach § 63 Abs. 1 und 2 LBO müssen erfüllt sein.

Kosten

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig.

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Gemeinde hat einen Monat Zeit mitzuteilen, ob eine Baugenehmigung erforderlich wird oder ob sie eine vorläufige Untersagung beantragen wird.

Die Gemeinde hat einen Monat Zeit mitzuteilen, ob eine Baugenehmigung erforderlich wird oder ob sie eine vorläufige Untersagung beantragen wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie haben ein Wahlrecht und damit auch die Möglichkeit ihr Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO prüfen zu lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden