Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Hausgeburt anzeigen

Saarland 99027002012001, 99027002012001 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012001, 99027002012001

Leistungsbezeichnung

Hausgeburt anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Personenstandsurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

bei Hausgeburten

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Teaser

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige einer Hausgeburt sind folgende Nachweise erforderlich:

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

Alle Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei.

Gebühr für eine Geburtsurkunde: 14  Euro

Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 14  Euro

Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 14  Euro

Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191):  14  Euro

Gebühr für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wurde: 7  Euro

Gebühr für eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld und/oder Elterngeld: keine

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Hausgeburt des Kindes mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt an.
  • Vereinbaren Sie ggf. einen Termin, bevor Sie persönlich zur Geburtsanzeige beim Standesamt erscheinen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen (im Original) beim Standesamt ein.
  • Die Geburt wird vom Standesamt beurkundet.
  • Sie können Geburtsurkunden erhalten.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig.

Frist

Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen.

Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
  • Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
  • Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
  • Frist: Anzeige muss innerhalb einer Woche erfolgen.
  • Für die Anzeige fallen keine Gebühren an.
  • Auf Antrag stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus.

Ansprechpunkt

  • Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem Standesamt anzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist.
  • Das Saarland hat von der durch das Personenstandsgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Landesebene ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einzurichten. Dies ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern saarlandweit bei allen Standesämtern Auskünfte aus saarländischen Personenstandsregistern oder Personenstandsurkunden zu erhalten, soweit die Personenstandsfälle elektronisch erfasst sind. Dies ist regelmäßig seit 2009 der Fall.

Zuständige Stelle

  • Grundsätzlich das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal