Förderung der Neueinstellung von Innovationspersonal in KMU im Saarland (IPS) Beantragung
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Das Förderprogramm ‚IPS‘ unterstützt KMU im Saarland bei der Neueinstellung von hochqualifiziertem Innovationspersonal. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Technologie- und Wissenstransfer zu stärken.
Das IPS ist ein Förderprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland. Durch die finanzielle Förderung der Neueinstellung von hochqualifiziertem Innovationspersonal sollen Unternehmen entlastet und in ihrer Innovationskraft gestärkt werden. Ziel der Förderung ist es, den Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen und KMU in die Lage zu versetzen, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln sowie bestehende Prozesse zu optimieren. Gefördert wird die erstmalige unbefristete Vollzeitbeschäftigung einer Fachkraft, deren Tätigkeit einen klaren Innovationsbezug aufweist. Die Förderung soll Unternehmen dazu ermutigen, hochqualifiziertes Personal einzustellen und Innovationsprojekte voranzutreiben. Der finanzielle Zuschuss soll wirtschaftliche Hürden bei der Personalgewinnung senken und den Zugang zu dringend benötigtem Know-how erleichtern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gemäß der Definition der Europäischen Union als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Diese Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Saarland haben. Zudem darf das Unternehmen vor Antragstellung das einzustellende Personal noch nicht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt haben. Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft. Die einzustellende Fachkraft muss über eine nachweisbare Qualifikation verfügen, die für die Umsetzung von Innovationsprozessen erforderlich ist. Die förderfähige Tätigkeit muss zudem einen klaren Innovationsbezug aufweisen, der im Antrag dargelegt wird.
Die Förderung erfolgt nicht in Form eines individuellen Gehaltszuschusses, sondern als Pauschalsatz, der sich nach der Einstufung in eine IP-Leistungsgruppe richtet. Die Einordnung der Tätigkeit in die entsprechende Leistungsgruppe bestimmt die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Antragstellung erfolgt vor Abschluss des Arbeitsvertrags und muss die erforderlichen Unterlagen enthalten. Dazu gehören unter anderem Nachweise zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie zur Qualifikation der einzustellenden Fachkraft.
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine inhaltliche Prüfung. Nach positiver Bewilligung erhält das Unternehmen den Zuschuss für einen definierten Zeitraum. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den in der Richtlinie festgelegten Bestimmungen. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, Fristen und einzureichenden Unterlagen sind den jeweiligen Abschnitten der Richtlinie zu entnehmen.
- Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Kalkulation der Personalkosten auf Basis von Monatspauschalen
- Arbeitsvertrag im Entwurf mit Angaben zum Arbeitsort und Hinweis, dass die Einstellung nur für die bezeichnete Vorhabentätigkeit erfolgt
- Nachweise der Qualifikation in Kopie zur Einordnung in die entsprechende IP-Leistungsgruppe (insbesondere Urkunden, Zeugnisse, Lebenslauf etc.)
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: die beiden letzten geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlussberichte sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Geschäftsjahres
- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses: Zum 1. eines Monats
- erforderliche Qualifikation muss vorliegen
- Keine Ersetzung von bestehendem Personal beim begünstigten KMU.
- Förderzeitraum: Mindestens 12, höchstens 24 Monate; max. 36 Monate in 5 Jahren pro Unternehmen.
- Beschäftigungsvertrag: Unbefristet oder mindestens für die Dauer des Förderzeitraums, Probezeit möglich.
- Ausschluss von Förderung:
- Personen, die Anteilseigner oder nahe Verwandte von Anteilseignern sind.
- Leiharbeitskräfte.
- Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten oder Verfahren.
- Tätigkeiten für Dritte / Auftragsforschung.
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen und Gesamtfinanzierung sichergestellt sein.
- Beginn vor Bewilligung: Nicht ohne Bewilligung, Risiko liegt beim Antragsteller.
Registrieren Sie sich auf dem Förderportal des Saarlandes (fmi.saarland.de) und füllen Sie Ihre Stammdaten aus.
Ihren Antrag stellen Sie über das Portal „Neuen Antrag stellen“.
Reichen Sie Ihren Antrag und alle weiteren Formalien bequem über das Portal ein.
Die Förderstelle prüft Ihren Antrag und hält mit Ihnen über das Portal ggf. Rücksprache.
Wenn Ihnen eine Förderung gewährt wird, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
In der Regel braucht die Förderstelle 3-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn Sie vor Bewilligung Ihres Antrags mit dem Projekt starten wollen, stellen Sie bitte über das Portal einen „Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn“
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, erhoben werden.
- Ziel des Programms: Förderung von KMU im Saarland durch Unterstützung bei der Neueinstellung hochqualifizierten Innovationspersonals.
- Fördergegenstand: Nur neu abzuschließende, sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Beschäftigungsverhältnisse werden gefördert.
- Zielsetzung: Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Technologie- und Wissenstransfer.
- Förderzeitraum: Maximal 24 Monate, Antragstellung jederzeit möglich.
- Antragsberechtigung:
- Privatwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland.
- Unternehmen dürfen nicht mehr als 24,99 % in öffentlicher Hand sein.
- Förderkonditionen:
- Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten.
- Berechnung erfolgt auf Basis von Monatspauschalen.
- Förderung als De-minimis-Beihilfe (max. 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren).
- Inhaltliche Anforderungen: Das Beschäftigungsverhältnis muss einem Schlüsselbereich der aktuellen Innovationsstrategie des Saarlandes zugeordnet sein.