Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Saarland 99067003007000, 99067003007000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007000, 99067003007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jagdschein (Synonym), Jagdscheinausstellung (Synonym), Jagdschule (Synonym), Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins (Synonym), Jägerprüfung (Synonym), Jagdscheinerteilung (Synonym), Freihändiges Schießen (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Ausbildungsstunden (Synonym), Jagd (Synonym), Waffenhandhabung (Synonym), Jagdprüfung (Synonym), Wildkrankheiten (Synonym), Naturschutz (Synonym), Jäger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) – Referat D/4 „Waldwirtschaft, Jagd"

Teaser

Wenn Sie die Jägerprüfung absolvieren möchten, dann müssen Sie die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen.

Volltext

Um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine umfassende Ausbildung nachweisen. Dies umfasst mindestens 120 Unterrichtsstunden in allen relevanten Sachgebieten wie Waffenhandhabung, Wildkrankheiten und Naturschutz. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Komponenten, die Sie bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder einer anerkannten Jagdschule absolvieren können.

Ihr Antrag auf Prüfungszulassung muss mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn eingereicht werden, zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, das Sie zur Beantragung des Jagdscheins berechtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate
  • Erklärung über frühere Anträge zur Jägerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit Anschrift sowie Berechtigungsbescheinigung des Sorgeberechtigten und des Ausbildungsleiters

Voraussetzungen

  • Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Saarland mit mindestens 120 Unterrichtsstunden in allen relevanten Sachgebieten.
  • Teilnahme an einem Lehrgang einer anerkannten Jagdschule oder der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
  • Mindestalter von 15 Jahren bei Prüfungsbeginn.
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate.
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Onlinedienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

  • Zunächst müssen Sie sich bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder einer anerkannten privaten Jagdschule für den Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung anmelden.
  • Absolvieren Sie die erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildungseinheiten, die insgesamt 120 Stunden umfassen.
  • Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, einschließlich Ihres polizeilichen Führungszeugnisses und der Nachweise über Schießleistungen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet der Prüfungsleiter über Ihre Zulassung.
  • Bei erfolgreicher Zulassung durchlaufen Sie die Prüfung, die aus drei Teilen besteht: Waffenhandhabung, schriftliche Prüfung und mündlich-praktische Prüfung.
  • Nach der Prüfung werden Ihnen die Ergebnisse sowie Ihr Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis bescheinigt, dass Sie die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben und berechtigt Sie zur Beantragung eines Jagdscheins.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen Entscheidungen: Informationen zur Einlegung eines Widerspruchs bei negativer Entscheidung zur Prüfungszulassung oder bei Nichtigerklärung eines Prüfungszeugnisses sind im Bescheid enthalten.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Möglichkeit einer gerichtlichen Klage bei Ablehnung der Prüfungszulassung oder anderer negativer Bescheide.

Kurztext

  • Erfolgreiche Jägerprüfung Voraussetzung für Jagdschein
  • Ausbildung mit 120 Stunden erforderlich
  • Antrag fünf Wochen vor Prüfung einreichen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden