Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Allgemeines (Bundesjagdgesetz)
- § 15 Zulassung von privaten Jagdschulen (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 16 Voraussetzungen für die Jägerprüfung (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 18 Durchführung der Prüfung (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 24 Prüfungszeugnis (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
Wenn Sie die Jägerprüfung absolvieren möchten, dann müssen Sie die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen.
Um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine umfassende Ausbildung nachweisen. Dies umfasst mindestens 120 Unterrichtsstunden in allen relevanten Sachgebieten wie Waffenhandhabung, Wildkrankheiten und Naturschutz. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Komponenten, die Sie bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder einer anerkannten Jagdschule absolvieren können.
Ihr Antrag auf Prüfungszulassung muss mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn eingereicht werden, zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, das Sie zur Beantragung des Jagdscheins berechtigt.
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate
- Erklärung über frühere Anträge zur Jägerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit Anschrift sowie Berechtigungsbescheinigung des Sorgeberechtigten und des Ausbildungsleiters
- Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Saarland mit mindestens 120 Unterrichtsstunden in allen relevanten Sachgebieten.
- Teilnahme an einem Lehrgang einer anerkannten Jagdschule oder der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
- Mindestalter von 15 Jahren bei Prüfungsbeginn.
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate.
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.
Wenn Sie die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Onlinedienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Zunächst müssen Sie sich bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder einer anerkannten privaten Jagdschule für den Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung anmelden.
- Absolvieren Sie die erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildungseinheiten, die insgesamt 120 Stunden umfassen.
- Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, einschließlich Ihres polizeilichen Führungszeugnisses und der Nachweise über Schießleistungen.
- Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet der Prüfungsleiter über Ihre Zulassung.
- Bei erfolgreicher Zulassung durchlaufen Sie die Prüfung, die aus drei Teilen besteht: Waffenhandhabung, schriftliche Prüfung und mündlich-praktische Prüfung.
- Nach der Prüfung werden Ihnen die Ergebnisse sowie Ihr Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis bescheinigt, dass Sie die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben und berechtigt Sie zur Beantragung eines Jagdscheins.
- Widerspruch gegen Entscheidungen: Informationen zur Einlegung eines Widerspruchs bei negativer Entscheidung zur Prüfungszulassung oder bei Nichtigerklärung eines Prüfungszeugnisses sind im Bescheid enthalten.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Möglichkeit einer gerichtlichen Klage bei Ablehnung der Prüfungszulassung oder anderer negativer Bescheide.
- Erfolgreiche Jägerprüfung Voraussetzung für Jagdschein
- Ausbildung mit 120 Stunden erforderlich
- Antrag fünf Wochen vor Prüfung einreichen
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja