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Wohngeld Minderung oder Wegfall der Leistung von Amts wegen (ohne Antrag)

Saarland 99107023011002, 99107023011002 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011002, 99107023011002

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Minderung oder Wegfall der Leistung von Amts wegen (ohne Antrag)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Minderung (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Rückforderung (Synonym), Rückzahlung Wohngeld (Synonym), Änderung (Synonym), Wohngeld (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Lastenzuschuss Minderung (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Mietsenkung (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Minderung Belastung (Synonym), Erhöhung Gesamteinkommen (Synonym), Mietzuschuss Minderung (Synonym), Minderung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Änderung der Verhältnisse (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

von Amts wegen

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes

Teaser

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Volltext

Über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen neu zu entscheiden, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder auf mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verringert
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 15 Prozent verringert
  • das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht

und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.  Das Gesamteinkommen kann sich auch um mehr als 15 Prozent erhöhen, wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht.

Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also ggf. auch rückwirkend.

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung, ob über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse unter Aufhebung des Bewilligungsbescheides neu zu entscheiden ist, kann die Wohngeldstelle von Ihnen Unterlagen anfordern, wenn diese für die Entscheidung benötigt werden. Sie sind gegenüber der Wohngeldbehörde zur Mitwirkung verpflichtet.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Keine

Verfahrensablauf

Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid. Durch die Neuberechnung kann es daher auch zu einer Rückforderung von zu viel gezahltem Wohngeld kommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist daher möglich.
Wohngeldempfänger sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Weiterführende Informationen

Ihre konkreten Mitteilungspflichten können Sie auch Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.

Hinweise

Die Wohngeldbehörde überprüft die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Konkrete Informationen zur form- und fristgemäßen Erhebung des Widerspruches können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnehmen.

Kurztext

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Änderungen in Ihren Verhältnissen können Sie der Wohngeldbehörde online mitteilen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung“ wenn Sie Wohngeld als Mietzuschuss erhalten.

Wenn Sie Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten, verwenden Sie das Formular „Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung“