Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie beantragen
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Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über das zentrale Vergabeverfahren von Hochschulstart bewerben.
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.
Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben. Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Auf dieser Seite sind alle Informationen zusammengetragen, die Sie im Kontext der Vervollständigung Ihrer Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge durch schriftliche Unterlagen berücksichtigen müssen:
Im Bewerbungsportal müssen Sie Ihre Bewerbungen in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet. Möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen.
Hochschulstart oder die Hochschulen ordnen die Bewerberinnen und Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bestmögliche Angebot einen Studienplatz.
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können ggf. schriftliche Unterlagen nachreichen. Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben. Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über das zentrale Vergabeverfahren von Hochschulstart bewerben.