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Unternehmenskarte Ersatz beantragen

Saarland 99108056036000, 99108056036000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056036000, 99108056036000

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte Ersatz beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), FKR (Synonym), Antrag Unternehmenskarte (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), Unternehmen (Synonym), Unternehmer (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen, wurde gestohlen, ist beschädigt oder weist eine Fehlfunktion auf? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, gestohlen worden oder beschädigt, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Bei Antragstellung für eine Ersatzkarte wegen Verlust müssen Sie der zuständigen Stelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorlegen. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle zudem eine eidesstattliche Versicherung einfordern, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann.

Bei Antragstellung für eine Ersatzkarte wegen Diebstahl müssen Sie der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.

Ist Ihre Unternehmenskarte beschädigt oder weist Fehlfunktionen auf und sie benötigen eine Ersatzkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion, müssen Sie die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückgeben

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen, wurde gestohlen, ist beschädigt oder weist Fehlfunktionen auf.

Kosten

Gebühr: 37€ Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Verlust der Karte ist unverzüglich der zuständigen Ausgabestelle zu melden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion
  • bei Diebstahl oder Verlust unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Ersatzunternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt das Unternehmen die Karte neu ausgestellt
  • bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust
  • bei Diebstahl: Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden