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Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Schleswig-Holstein 99027012022000, 99027012022000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027012022000, 99027012022000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kind (Synonym), Geburt (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Geburtsbescheinigung (Synonym), Mutterpass (Synonym), Leibesfrucht (Synonym), Fehlgeburt (Synonym), Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung (PStV) (Synonym), Totgeburt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Volltext

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
  • Mutterpass
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Voraussetzungen

  • Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
  • Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, das heißt Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

Kosten

  • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

  • Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
  • Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
  • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
  • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofortige Ausstellung.

Frist

In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, zum Beispiel die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.

Ansprechpunkt

Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine